RÜCKGABEBELEHRUNG
Rückgaberecht
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von einem Monat durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z.B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. Artikel 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gem. § 312 e Abs. 1, S. 1 BGB i.V.m. Artikel 246 § EGBGB. Nur bei nicht versandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jeden Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
Numusi Bernd Bruhn e.K.
Creienfelder Weg 6 13469 Berlin E-Mail: info@numusi.de
Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.
Ende der Rückgabebelehrung
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen Numusi und dem Käufer abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die Numusi nicht ausdrücklich anerkennt, sind für Numusi unverbindlich, auch wenn sie ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Numusi und dem Käufer im Zusammenhang mit den Kaufverträgen geschlossen werden, sind in dem Kaufvertrag, diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung von Numusi schriftlich niedergelegt.
II. Angebot und Vertragsschluss
1. Die Angebote von Numusi sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass Numusi diese ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet hat.
2. Abbildungen und Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten von Numusi gehören, bleiben in deren Eigentum und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von ihr ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
III. Zahlungsbedingungen
1. Die Preise von Numusi gelten ab Lager, sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Die Verpackungskosten sind nicht in dem Preis enthalten.
2. Ist mit dem Käufer nichts anderes schriftlich vereinbart worden, ist der Kaufpreis (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Käufer zur Zahlung fällig.
Alle Preise sind in Euro (€) und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19%.
Alle Preise auf anderen Ebayseiten eingestellt entsprechen den jeweiligen Landeswährungen.
Fehlerhafte Preisangaben (Druck- oder Computerfehler) sind vorbehalten.
3. Der Käufer kommt auch ohne Mahnung von Numusi in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, ist Numusi berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch Numusi bleibt vorbehalten.
4. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von Numusi anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
5. Übersteigt die vereinbarte Lieferzeit den Zeitraum von 4 Monaten ab Vertragsabschluss oder verzögert sich die Lieferung über 4 Monate ab Vertragsabschluss aus Gründen, die allein der Käufer zu vertreten hat oder die allein in seinen Risikobereich fallen, ist Numusi berechtigt, den am Tag der Lieferung gültigen Preis zu berechnen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 % des ursprünglich vereinbarten Kaufpreises, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht entfällt, wenn der Käufer es nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen, beginnend mit dem Datum der Mitteilung des neuen Preises, ausübt.
IV. Liefer- und Leistungszeit
1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
2. Falls Numusi schuldhaft eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer ihr eine angemessene Nachfrist - beginnend vom Tag des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei Numusi oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist - zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Numusi haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Käufer infolge des von Numusi zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.
4. Numusi haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von Numusi zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Numusi ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von Numusi zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung von Numusi auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5. Beruht der von Numusi zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, haftet Numusi nach den gesetzlichen Bestimmungen; hierbei ist ihre Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6. Beruht der Lieferverzug von Numusi auf einer schuldhaften Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, ist der Käufer lediglich dazu berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Kaufpreises, maximal nicht mehr als 15 % des Kaufpreises zu verlangen.
7. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers wegen eines Lieferverzugs der Numusi bleiben unberührt.
8. Numusi ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.
V. Gefahrübergang/Versand
1. Die Lieferung/der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Bei einer Auslieferung innerhalb Deutschlands ist in der Paketlieferung eine Transportversicherung bis zum Wert von 511,29 € enthalten. Bei Lieferungen ins Ausland gehen sämtliche Kosten, Spesen, Zölle, Gebühren, Ausfuhrabgaben zu Lasten des Käufers. Gebühren für Überweisungen aus dem Ausland sind ausschließlich vom Käufer zu tragen. Numusi wird sich bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers.
2. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert Numusi die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
VI. Gewährleistung/Haftung
1. Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von 2 Wochen ab Ablieferung des Vertragsgegenstands schriftlich gegenüber Numusi zu rügen.
2. Numusi ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von Numusi zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und von dem Käufer rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, ist Numusi - unter Ausschluss der Rechte des Käufers, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen - zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass Numusi aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat Numusi für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
3. Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Ware erfolgen. Numusi ist berechtigt, die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat Numusi die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
4. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder Numusi die Nacherfüllung verweigert. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
5. Numusi haftet unbeschadet der Regelung in IV. Ziffer 2 - 7 dieser Bedingungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie Arglist von Numusi, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit Numusi bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet sie auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet Numusi allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
6. Numusi haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Numusi haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet Numusi im übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 - 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Numusi betroffen ist.
7. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von Numusi ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
VII. Eigentumsvorbehalt
1.Numusi behält sich das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.
2. Der Käufer hat Numusi von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen ihres Eigentums, unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat Numusi alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
3. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung von Numusi nicht nach, so kann Numusi die Herausgabe der noch in ihrem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch Numusi liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Numusi ist nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt.
VIII. Datenschutz
Numusi gewährleistet, dass sie die anlässlich von Bestellungen anfallenden Kundendaten lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung erhebt, bearbeitet, speichert und nutzt sowie zu internen Marktforschungs- und zu eigenen Marketingzwecken. Soweit der Kunde eine Datennutzung für interne Zwecke von Numusi nicht möchte, ist der Kunde berechtigt, dieser Nutzung jederzeit durch Sendung einer entsprechenden e-mail an Numusi zu widersprechen.
Numusi wird Kundendaten nicht über den im vorigen Absatz geregelten Umfang hinaus verwerten oder weitergeben.
IX. Gerichtsstandsvereinbarung
Ist der Käufer Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand Berlin.
X. Schlussbestimmungen, anzuwendendes Recht
1. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. |